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Häufig gestellte Fragen
Frage:
Wenn ich jemanden einstelle und das Mindestgehalt zahle, wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber?
Antwort:
Das Mindestgehalt für einen Mitarbeiter von 23 Jahren und älter beläuft sich derzeit auf 1.264,80 € Brutto im Monat. Die Kosten für den Arbeitgeber betragen im Durchschnitt 1.575,94 € (je nach Branche.) Dieser Betrag kann auf 1.379,94 € pro Monat reduziert werden.
Frage:
Wenn ein Arbeitnehmer krank wird, baut er dann noch Urlaubstage auf? Und wie ist es, wenn er zurückkommt und Teilzeit arbeitet?
Antwort:
Ja, der Aufbau der Urlaubsrechte läuft während einer Periode von sechs Monaten weiter. Bei einer Wiederaufnahme der Arbeit als Teilzeit werden, über die sechs Monate hinaus, Urlaubstage in der Arbeitszeit aufgebaut.
Frage:
Wenn im Arbeitsvertrag keine Probezeit angegeben ist, gilt dann die gesetzliche Probezeit?
Antwort:
Nein, die Probezeit ist im Arbeitsvertrag anzugeben (je nach Vertragsdauer ein oder zwei Monate), sonst gilt überhaupt keine Probezeit.
Frage:
Ein Arbeitnehmer mit einem Zeitvertrag wird drei Monate vor Ablauf des Vertrags krank. Kann das Arbeitsverhältnis dann aufgelöst werden?
Antwort:
Ja, der Arbeitsvertrag endet mit dem im Vertrag genannten Datum. Der Arbeitnehmer muss aber beim UWV (Institut für Arbeitnehmerversicherungen) gemeldet werden, sonst muss der Arbeitgeber den Lohn weiter bezahlen.
Frage:
Ein Arbeitnehmer muss in Zusammenhang mit einem lukrativen Auftrag im Ausland dort für längere Zeit arbeiten. Fällt er dann weiterhin unter die niederländische Gesetzgebung?
Antwort:
Im Prinzip darf ein Arbeitnehmer für den Zeitraum von einem Jahr im Ausland tätig sein. Der Arbeitgeber muss die Beiträge für die Arbeitnehmerversicherungen auf den Lohn einbehalten. Vor Abreise des Arbeitnehmers muss aber beim UWV und/oder bei der SVB (Sozialversicherungsbank) eine Entsendungserklärung beantragt werden.
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